Sie als Arbeitgeber möchten, dass Ihre Angestellten an ihrem Arbeitsplatz sicher sind und dass es ihnen gut geht – das ehrt Sie! Diese Selbstverständlichkeit sollte die Regel sein und deswegen gibt es eine Menge Vorschriften, welche die Sicherheit am Arbeitsplatz regeln. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet mit seinem §10 "Erste Hilfe und sonstige Notmaßnahmen" Arbeitgeber zum Beispiel dazu, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und Tätigkeit sowie der Anzahl der Angestellten alle Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung notwendig sind. Diese sind ganz verschieden, denn die Sicherheitsrisiken auf einer Baustelle oder an einem Schreibtisch lassen sich nur schwer miteinander vergleichen.
Abhängig von der Größe Ihres Unternehmens müssen Sie Ersthelfer benennen und ausbilden lassen. Bei zwei bis 20 anwesenden Versicherten reicht ein Ersthelfer, bei mehr als 20 müssen Sie unter den Angestellten fünf Prozent (Verwaltungs- und Handelsbetriebe) oder zehn Prozent (sonstige Betriebe) zum Ersthelfer ausbilden lassen (Achtung, diese Ausbildung hat nichts mit dem Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein zu tun!). Bei größeren Betrieben kann es notwendig sein, dass ein Betriebssanitäter oder ein Sanitätsraum zur Verfügung stehen muss.
Je nach Betriebsart und –größe müssen Sie kleine (DIN 13257) oder große (DIN 13169) Verbandskästen zur Verfügung stellen. Eine genaue Aufstellung, wer wie viele von welcher Verbandskastenart braucht, finden Sie auch in dem Merkblatt zur Ersten Hilfe von Kargl. Drucken Sie sich dieses PDF aus und hängen Sie es für alle Mitarbeiter gut sichtbar im Büro auf – die einfachen Tipps vermitteln Sicherheit und Ihren Angestellten Orientierungspunkte, was im Fall der Fälle zu tun ist. Viele verschiedene Produkte rund um das Thema "Arbeitsschutz und Erste Hilfe" finden gewerbliche Kunden in unserem Firmenkundenshop. Mit ihnen sind Sie in alle Richtungen abgesichert und können bei kleineren und größeren Verletzungen sofort reagieren.
haben aber weit gelesen! Wenn wir Ihnen telefonisch weiterhelfen können, wählen Sie doch einfach die 0800 - 5274569 in Mülheim-Kärlich oder klicken Sie sich durch zu unserer Kontaktseite!